Tagfahrlicht: Keine Pflicht für alte Autos

Tagfahrlicht wird am dem 7. Februar 2011 Pflicht. Allerdings nur für Fahrzeuge, die ab diesem Datum neu zugelassen werden. Besitzer von Fahrzeugen, die vor dem 7. Februar erstmals zugelassen wurden, brauchen ihr Altfahrzeug nicht mit einem Tagfahrlicht nachrüsten. Doch der Absatz boomt: LED-Lichtleisten an der Frontstoßstange sind schick, doch gilt Vorsicht beim Kauf.

Ab dem 7. Februar müssen ab diesem Datum neu zugelassene Fahrzeuge in Deutschland mit einem sogenannten Tagfahrlicht ausgestattet sein, welches auch tagsüber brennt. Das Gesetz hat sicherheitsrelevante Hintergründe: Wer tagsüber mit Licht fährt, wird insbesondere auf Schnellstraßen und Autobahnen schneller erkannt – die Unfallgefahr sinkt. Viele Tagfahrleuchten sind mit LED-Leuchtmitteln ausgestattet, die wenig Strom verbrauchen. Oft verbrauchen die Tagsfahrleuchten deutlich weniger als 5 Watt und wirken sich somit kaum auf den Kraftstoffverbrauch aus.

Für Besitzer von alten Autos, die vor dem 7. Februar neu zugelassen wurden, gilt die Pflicht für das Tagfahrlicht nicht. Dennoch verzeichnen KFZ-Teilehersteller eine steigende Nachfrage: Einerseits liegt das an dem Missverständnis, dass einige Autofahrer glauben ihr Altfahrzeug mit Tagsfahrlicht ausstatten zu müssen. Andererseits jedoch handelt es sich um einen Trend: Häufig als LED-Leiste an der Stoßstange montiert, wird ein in die Jahre gekommenes Fahrzeug optisch aufgefrischt, um mit neuen Luxusfahrzeugen wie Audi, Porsche und BMW halbwegs mithalten zu können.

Wer im Trend sein will, rüstet sein Fahrzeug mit einem universellen Nachrüstkit aus. Doch dabei gilt Vorsicht: Günstige Nachrüst-Kit können die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nichtig machen oder sogar die Elektronik beschädigen. Insbesondere wenn ein Prüfzeichen fehlt, kann es Ärger mit dem TÜV oder bei einem Verkehrsunfall geben. „Wer nachrüsten möchte, sollte bei der Auswahl der Teile große Sorgfalt walten lassen“, rät der TÜV Süd. Am besten sollte man den „Einbau an eine Fachwerkstatt übergeben“, rät Frank Benz vom TÜV Süd.

Beim Kauf von einem Tagfahrlicht Nachrüstkit sollte auf das ECE-Kennzeichen und die Kennung RL geachtet werden. Dabei sollte auf das Zubehör namenhafter Hersteller geachtet werden. Professionelle Nachrüstkits gibt es etwa von dem Hersteller Hella, unter anderem für Fahrzeuge wie VW Golf, Ford Focus und Opel Astra. Auf China-Importe, die zu Spottpreisen auf Online Auktionsplattformen angeboten werden, sollte besondere Vorsicht gewidmet werden.

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