Schmerzensgeld für schlechte Frisur

Der Kopf und die Haare bilden häufig den ersten Eindruck. Wenn der Friseur dann einen neuen Haarschnit vermasselt, dann ist die Kundin unzufrieden. Häufig war ein misslungener Haarschnitt und damit verbunden Schmerzensgeld vom Verursacher ein Thema am Stammtisch. Nun fand sich das Thema Frisur und Schmerzensgeld vor Gericht. Der Klägerin wurden 300 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Dabei ging es bei der Klärung um Schadensersatz aber eher um seelische Schäden als um eine Geschmacksfrage.

Friseur-Kunden kann unter Umständen Schmerzensgeld für einen misslungenen Haarschnitt zustehen, geht aus einem Urteil des Landgerichts Mönchengladbach hervor, über das die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ berichtet. Sollte das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt werden, so stehe unter Umständen Schmerzensgeld zu. Der Ausgleich in Form von Schmerzensgeld diene dazu die erlittenen Schäden wieder gut zu machen (Az.: 5 S 59/09).

Der Hintergrund: Eine Dame besuchte einen Friseursalon um sich blonde Strähnchen machen zu lassen. Doch allerdings pfuschte der Friseur: Die Haare brachen über der Kopfhaut ab. Die Kundin klagte vor Gericht gegen den Friseur und machte geltend, das sei die Folge der nicht fachgerechten Arbeit des Friseurs. Zudem hätten die fehlenden Haare ihr äußeres Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigt. Dem stimmte das Landgericht zu und sprach der Geschädigten 300 Euro Schmerzensgeld zu.

Dabei machte das Gericht deutlich, dass es sich dabei nicht um Geschmacksfragen handle. Es spielte für das Gericht keine Rolle, ob die neue Frisur dem Geschmack und Schönheitsideal der Klägerin entspreche. Relevant für den Schadensersatz sei, dass die misslungene Frisur sie in ihren sozialen Kontakte beeinträchtige, da sich die Klägerin unwohl fühle, geht aus dem Bericht des Fachmagazins hervor.

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