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Archiv für das Jahr 2002

USA: Trotz Piraterie ein Spitzenjahr für Hollywood

Dienstag, 31. Dezember 2002

So wie es scheint können die Filmtauschbörsianer des Internets ein bisschen aufatmen. Neue Rekorde wurden bei der Zahl der Kinobesucher in den USA geschrieben, seit den 50er Jahren gingen die Menschen nicht mehr so oft ins Kino wie 2002. Ein neues Argument für die Nutzer der Tauschbörsen, die im Internet mit Filmen handeln. Ist der Schaden durch die Verbreitung im Netz wirklich so groß?

Als ein möglicher Grund für die 1,5 Milliarden Besucher des ausklingenden Jahres wird die Situation des amerikanischen Volkes genannt: Im Hinblick auf Terror und einen möglichen Krieg gegen den Irak, mag das Kino für einige eine Art Ablenkung sein. Auch die Fülle der Filmhits spielte in den Rekord mit hinein, Kassenschlager wie „Harry Potter“ und die zweiten Teile der Trilogien „Der Herr der Ringe“ und „Star Wars“ lockten die US-Amerikaner in die Kino-Säle.

Jack Valenti, der Präsident der Hollywood-Lobby-Vereinigung Motion Picture Association of America (MPAA) – sonst bekannt für harte Töne gegenüber der Internetpiraterie – interpretierte aus den Zahlen nur eine geringe Rolle für die illegale Netzverbreitung der Filme heraus. Eine Steigerung der Besucher von 10% im Gegensatz zum Vorjahr spricht wohl auch für sich – Gerade weil in diesem Jahr mehr und qualitativ bessere Filme denn je im Netz zu finden waren. In den Communities des Webs vermuten sogar viele User das Internet als einen Hauptgrund für die Zunahme der Besucher. Viele User sehen sich einen Film im Netz zumindest teilweise an, und besuchen ihn dann bei Interesse auch im Kino. Auch da bei manchen komprimierten Filmen die Bild- und vor allem Tonqualität (bei Filmen die noch nicht als deutsche DVD zu haben sind so gut wie nie in Dolby Digital – Ansprüche die so mancher User stellt) so schlecht ist, die Vorfreude auf den Film aber schon zu groß ist den Film nicht zu sehen, kann Hollywood von der Piraterie profitieren.

2002 geht zu Ende – Was bringt das Jahr 2003?

Montag, 30. Dezember 2002

Für viele Familien in Deutschland war das zuendegehende Jahr 2002 ein schweres Jahr. Schwächelnde Konjunktur, viele Firmenpleiten, und zu allem Überfluss die verheerende Flut, die vielenorts den Menschen im wahrsten Sinne des Wortes jeglichen Boden unter den Füssen wegriss. Doch gleichzeitig gab es auch viele Lichtblicke, Solidarität, Menschen die anpacken, Menschen die den Mut nie sinken lassen und Menschen, die positiv in die Zukunft blicken. Dabei geht es oft um die Frage: Was wird sich finanziell im Jahr 2003 ändern? Geld ist nicht alles, und doch geht es nicht ohne. Hier ein kleiner Überblick:

Das schwere konjunkturelle Lage verschärft die Kosten, die man an den Bund abtreten muss. Die Rentenbeiträge steigen im neuen Jahr von 19,1% auf 19,5% für alle Gehaltsklassen unter 5100 Euro im Monat. Die beliebte Eigenheimzulage wird für Familien ohne Kinder gestrichen. Familien mit Kindern erhalten 1000 Euro Grundförderung und zusätzlich 800 Euro für jedes Kind. Die Beiträge für gesetzliche Krankenkassen steigen im neuen Jahr auf 14,4% des Bruttogehaltes. Jedem mit einem Monatesgehalt von über 3825 Euro steht es jedoch frei, die gesetzliche durch eine der vielen günstigeren Privatversicherungen einzutauschen. Grundsätzlich gilt im neuen wie im alten Jahr auch schon: Wer sich informiert, spart viel.

Reisen und Pendeln für Autofahrer bleibt teuer. Die nächste Stufe der Öko-Steuer wird weiter, wie vorgesehen, erhöht und macht das Benzin um weitere 3,68 Cent teurer. Auch die Dieselpreise steigen weiter, und das neue Tarifsystem der deutschen Bahn ist oft ein Dschungel ohne Wiederkehr. Dennoch lohnt es sich, die wichtigsten Änderungen zu nutzen: Frühbucher sparen bei der deutschen Bahn bis zu 55%. Bahnreisen für Familien wird zudem erheblich billiger. Eine echte Alternative für Mittel- und Langstrecken wird das Fliegen, auch und gerade für Normalverbraucher. Der Trend der sogenannten “Billig-Airlines” machts möglich: Die Airlines unterbieten sich gegenseitig und machen das Fliegen erschwinglich.

Auch die Nutzung eines Dienstwagens wird teurer. Die Besteuerung auf den Neuwert eines Dienstwagens wird auf 1,5% erhöht, um die Privatnutzung abzudecken. Bei einem 30.000-Euro-Wagen würde das eine monatliche Mehrbelastung von 150 Euro bedeuten. Die Strom- und Gaspreise steigen durch die neue Stufe der Öko-Steuer um weitere 0,3 Cent, was bei durchschnittlichem Verbrauch eine Mehrkostenbelastung von ungefähr 12 Euro pro jahr bedeutet, also zu verkraften. Zinsschlupflöcher gehören ab 2003 der Vergangenheit an, das Bankgeheimnis fällt, die Banken müssen jegliche Zinserträge dem Finanzamt melden. Das Telefonieren mit der deutschen Telekom wird ab Februar 2003 um 1 Euro teurer (Grundgebühr). Besonders Service-Leistungen werden erheblich kostenintensiver. Auch hier gilt: Nutzen Sie den freien Markt und suchen sie Alternativen bei der Konkurrenz (zB Arcor).

Die Kompensierung der astronomischen Flutschäden hat die Senkung der Lohnsteuer für 2003 zunichte gemacht, die Staatskassen sind leer. Die mögliche Wiederauflebung der Vermögenssteuer hat für viele keine Konsequenzen, besonders Familien mit Kindern steht ein Freibetrag von bis zu einer Millionen Mark zu, der nicht unter die Vermögenssteuer fällt. Auch das genutze Eigenheim fällt nicht unter diese Steuer. Es sind schwierige Zeiten, und doch sehen viele Fachleute aus Wirtschaft und Politik Licht am Horizont. Unterm Strich bleibt allen Menschen nur zu raten: Die schönen Dinge geniessen, und die schwierigen so entschlossen anpacken, wie es viele tapfere Menschen bei der Flutkatastrophe getan haben. In diesem Sinne schon jetzt ein fröhliches und erfolgreiches Jahr 2003.

Der Fall Kassel – Wie Kannibalen vor dem Recht stehen

Sonntag, 29. Dezember 2002

Gerade erst ist Hannibal Lecter aus unseren Kinos verschwunden, holt uns die Wirklichkeit in Form des Kannibalen von Rotenburg ein. Der absurd-perverse Unterschied zur Fiktion besteht darin, dass das Opfer mit seinem Schicksal einverstanden war. Damit ist man bei einer auch für juristische Laien verständlichen und nachvollziehbaren Problematik: spielt das Einverständnis des Opfers eine Rolle? Oder anders, juristischer ausgedrückt: Ist der Armin M. wegen Mordes oder Tötung auf Verlangen zu bestrafen?

Ausgangspunkt dabei muss das Strafgesetzbuch sein. Danach ist grundsätzlich derjenige, der einen anderen Menschen vorsätzlich tötet mit mindestens fünf Jahren zu bestrafen. Sofern noch bestimmte, in § 211 aufgezählte Merkmale hinzukommen, wird die Tat zum Mord und der Täter ist zu lebenslanger Freiheitsstrafe zu verurteilen. Im Falle des Kannibalen von Rotenburg würde als Mordmerkmal ein niedriger Beweggrund in Form der Mordlust vorliegen. Der Täter wollte sich durch die Tat sexuell befriedigen, es handelte sich also grundsätzlich um Mord.

Sofern jedoch die in § 216 geregelte Tötung auf Verlangen vorliegt, ist die Strafe weit geringer, zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die Tötung auf Verlangen setzt voraus, dass der Täter durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt wurde. Dies war jedoch beim Kannibalen von Rotenburg nicht der Fall. Zum einen ist schon überaus fraglich, ob Bernd Michael B., das Opfer, tatsächlich ernstlich nach seinem Tode verlangte. Das Verlangen ist mehr als eine bloße Einwilligung. Es darf nicht einer augenblicklichen Stimmung entspringen. Laut Bild-Zeitung war Bernd Jürgen B. zwischenzeitlich jedoch von dem gemeinsamen Plan abgerückt. Erst als er sich von Armin M. schon wieder zum Bahnhof zurückbringen ließ, gelang es Armin M., sein Opfer umzustimmen. Von einem wirklich gefestigten Entschluss kann daher kaum ausgegangen werden. Darüber hinaus drängt es sich geradezu auf, dass Bernd Jürgen B. die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit in Bedeutung und Tragweite seines Entschlusses fehlte. Denn es kann wohl nur mit einer tiefgreifenden psychischen Krankheit erklärt werden, wenn sich ein Mensch sein Glied abschneiden lässt, um es anschließend zu verspeisen, sich danach töten lässt, damit der Tötende ihn essen kann.

In den weitaus meisten Fällen des Selbsttötungsentschlusses, in etwa 95 Prozent, fehlt ohnehin die ausreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Selbst die meisten Selbstmörder leiden an einem sogenannten präsuizidalen Syndrom. Dies hat eine krankhafte Veränderung der Wahrnehmungsfähigkeit, des Werterlebens und der Fähigkeit der Wertverwirklichung zur Folge. Letztendlich ist es jedoch von vornherein nicht hundertprozentig ausgeschlossen, wenn auch wahrscheinlich, dass die Ernstlichkeit fehlte. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dies nachzuweisen.

Jedoch liegt aus einem anderen, schwerwiegenderem Grund keine Tötung auf Verlangen vor. Der Täter muss nämlich durch das Todesverlangen des potenziellen Opfers zur Tat bestimmt worden sein. Das Verlangen muss der bestimmende und im Vordergrund stehende Tatantrieb sein. Armin M. handelte jedoch nicht auf den Opferwunsch hin, sondern weil ihm die Tat sexuelle Erregung und Befriedigung verschaffte. Von wem die Initiative ausging ist daher auch völlig unerheblich, da sich dadurch nichts am Motiv ändert. Auch aus dem Gedanken des § 216 folgt, dass dieser hier nicht anwendbar sein kann. Die Tötung auf Verlangen wird milder bestraft, weil so auf die gewaltige Konfliktsituation des Täters Rücksicht genommen werden soll. An eben dieser Konfliktsituation mangelt es hier aber.

Juristisch ist der Fall also eindeutig. Armin M. ist als Mörder zu bestrafen. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass dieses Ergebnis auch sonst wertungsmäßig voll überzeugt. Man könnte meinen, dass es überhaupt unzulässig wäre, jemanden zu bestrafen, der einen anderen mit dessen Einverständnis tötet. Schließlich ist auch der Selbstmord nicht strafbar. Man könnte argumentieren, dass es keinen Unterschied machen dürfe, ob sich der Lebensmüde selber tötet oder töten lässt. Letztendlich ist die gesetzliche Wertung aber doch richtig und überzeugend. Zum einen steht man vor der schon aufgezeigten Problematik, dass selbst in 95 Prozent aller Selbstmorde die Einsichts- und Urteilsfähigkeit fehlt. Für einen außenstehenden ist es also kaum erkennbar, ob das Opfer es wirklich ernst meint. Man wird nur annehmen können, dass der Täter das Opfer ausreichend einschätzen kann, wenn eine große Nähe und Vertrautheit besteht oder bei einem objektiv unerträglichen Zustand wie einer schweren, unheilbaren Krankheit. Ein weiterer wichtiger Grund ist die liegt in der überragenden Bedeutung des Lebens. Sie findet auch in Artikel 2 II des Grundgesetzes ihre Berücksichtigung. Das Leben ist Grundvoraussetzung für die freie Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit. Daraus folgt unter anderem das Verbot der Todesstrafe. Auch folgt daraus, dass niemand über das Leben eines anderen verfügen darf, egal ob mit oder ohne dessen Einwilligung. Den Staat trifft daher auch eine Pflicht, das Leben des einzelnen umfassend zu schützen. Diese Aufgabe sollen auch die Strafgesetze erfüllen.

Sowohl juristisch als auch moralisch kommt für den Kannibalen von Rotenburg daher nur eine Bestrafung wegen Mordes in Betracht.

Ein Artikel von Sebastian Creutz

Eve – Erstes Klonbaby der Welt geboren?

Samstag, 28. Dezember 2002

Die Einen sagen, es geht. Die Anderen sagen, es geht (noch) nicht. Und wieder Andere behaupten, sie hätten es schon getan. Die Rede ist vom klonen, genauer gesagt, Menschen klonen.

Brigitte Boisselier, Direktorin von Cloneaid und Mitglied der Raelianersekte, gab letzten Freitag in Florida bekannt, am 2. Weihnachtstag um 11.55 Uhr Ostküstenzeit sei das erste Klonbaby der Welt geboren worden. Eve, so der Name des Babys, sei von seiner Mutter geklont worden, ihr Lebenspartner unfruchtbar. In welchem Land jedoch die Geburt stattfand, sagte Boisselier nicht. Ausserdem habe die Direktorin von Cloneaid noch vier weitere Babys geklont, die bis Ende Januar das Licht der Welt erblicken sollen. Eines in Europa, zwei weitere in Asien und eines in Nordamerika.

Zu den Skeptikern, die diese Meldung anzweifeln, gehört der Bonner Klonwissenschaftler Professor Hans van der Ven: “Das Klonen ist sehr, sehr aufwendig und erfordert viele Versuche. Dass es wirklich im Labor umgesetzt worden ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich”. Auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Professor Klaus Dietrich, zweifelt am Wahrheitsgehalt dieser Meldung: “Der Beweis muss erst erbracht werden”. Ausserdem forderte Diedrich ein weltweites Klonverbot für Menschen.

Die Erfolgsrate bei solchen Klonversuchen liegt laut Klonforscher George Seidel von der Staatlichen Universität von Colorado bei ca. zwei Prozent. Seidel sagte gegenüber der New York Times, dass “wenigstens 50 solcher Versuche (auf ein erfolgreich geklontes Tier) kämen.” Die geklonten Tiere seien häufig missgebildet, haben Probleme mit Herz, Nieren und Lunge. Diese hohe Missbildungsrate sei “vielleicht noch bei geklonten Rindern akzeptabel, ganz bestimmt aber nicht bei Menschenkindern.”

Brigitte Boisselier hingegen ist davon überzeugt, etwas Gutes getan zu haben: “Wenn ich Eltern mit meiner Forschung zu einem Baby verhelfen kann, ist das sicher nicht schlechter als eine Wissenschaft, die Bomben zum Töten entwickelt.”

Ob die amerikanische Justiz allerdings diese Meinung teilt, bleibt abzuwarten, denn das Klonen von Menschen ist in Amerika verboten…

46 Tote bei Terroranschlag auf die tschetschenische Regierung

Freitag, 27. Dezember 2002

Das überwundene Geiseldrama in einem Theater von Moskau, was die Welt einige Tage lang in Atem hielt und schliesslich durch russische Spezialeinheiten und mit dem umstrittenen Einsatz von Nervengas beendet werden konnte (lifego.de berichtete), war ein deutliches Signal aus Tschetschenien. Die Rebellen der von Russland abtrünnigen Republik wollen die Unabhängigkeit, doch Russlands Staatspräsident Putin will sie ihnen unter keinen Umständen geben, und steuert das Land mit harter Hand durch Militär und eine vom ihm eingesetzte Regierung. Besonders nach dem Geiseldrama zog Putin die Schlinge um die Rebellen enger und bekämpfte die Guerillas im maroden Tschetschenien mit aller Macht.

Es war kaum zu erwarten, dass die Rebellen nicht darauf antworten würden. Dies bestätigte sich nun auf tragische Weise und der Terror in Tschetschenien hat nun ein verheerendes Ausmaß angenommen. Bei einem Selbstmordanschlag in Tschetscheniens Hauptstadt Grosny kamen am Freitag 46 Menschen ums Leben, mehr als 70 Menschen wurden verletzt. Der Anschlag richtete sich gegen das Gebäude der pro-russischen Regierung. Unter den Verletzten befinden sich die stellvertretende Ministerpräsidentin Sina Batischewa und der Vorsitzende des tschetschenischen Sicherheitsrats, Rudnik Dudajew. Das Regierungsgebäude wurde von zwei heftigen Explosionen schwer getroffen, ein Seitenflügel brach in sich zusammen, die Detonation riss einen 6 Meter tiefen Krater in den Boden.

Die zwei Fahrzeuge, ein LKW und ein Geländejeep, seien von Selbstmordattentätern direkt ins Gebäude gesteuert worden. Die Detonation lasse auf rund eine halbe Tonne Sprengstoff schliessen. Per Telefon bekannte sich ein nicht namentlich genannter “tschetschenischer Kommandeur” zu dem Attentat. Die Spekulationen über den Urheber des Massakers haben derweil begonnen. Doch ob es nun der radikale tschetschenische Präsident Aslan Maschadow oder Rebellenführer Schamil Bassajew war, der diesen Schritt veranlasst hat, spielt im Endeffekt keine Rolle. Der scheinbare Friede im Land, den Putin in den letzten Wochen beschwor, hat nie existiert und wird nie existieren. Wie so oft ist ein Ende der Spirale der Gewalt nicht abzusehen.

Vampire – Vielfältig und geheimnissvoll

Freitag, 27. Dezember 2002

Blutsauger – dieser Begriff lässt sich vielfältig anwenden, sei es auf jene mystischen Wesen wie Graf Dracula, Nosferatu und die Blutgräfin Bathory, seien es Parasiten wie Zecken, Fledermäuse oder Blutegel oder die in der modernen Zeit immer häufiger auftretende Gattung der Kredithaie und Betrüger.

Den Unterschied zwischen Hirngespinst und Realität im Bezug auf Vampire klar und deutlich zu veranschaulichen, ist nicht einfach. Selbst der klassische Filmvampir Graf Dracula hat seinen Ursprung in einem realen Menschen, der wirklich gelebt hat: Vlad III., 1431 als Vlad Tepes in der Festungtsstadt Schäßburg in einem Gasthof als Sohn Vlad II. geboren und 1456 zum “Selbstherrscher, großer Vojevode und souveräner Herrscher und Herr aller Länder der ungarischen Walachei und der Gebiete jenseits der Gebirge”, Vlad III. gekürt.

Bis zu seiner Festnahme durch den ungarischen Königs Matthias Corvius im Jahre 1462 machte Vlad Tepes Dracul III. vor allem durch seine Blutrünstigkeit von sich Reden. So liess er Gesandten, die ihren Hut nicht vor ihm zogen, denselben auf ihrem Kopf festnageln, Zigeuner, Bettler und Diebe wurden grausam gefoltert und seine Kriegsgefangenen lies er pfählen. Letzteres brachte ihm übrigens erst den Beinamen Tepes – der Pfähler – ein. Dabei liess er die Unglücklichen mit dem Anus auf einen abgestumpften Pfahl setzen, welcher dann langsam durch den Darm in die Innereien rutschte. Ein qualvoller Tod, der sich durchaus über einige Tage hinziehen konnte. Der Mythos von Vlad Tepes als Graf Dracula, dem Vampir, entstand erst 1897, als Bram Stoker seinen Roman “Graf Dracula” veröffentlichte.

Neben Vlad Tepes III. gab es noch andere Menschen, von denen man zu Lebzeiten oder nach ihrem Ableben behauptete, sie seien Vampire gewesen. So zum Beispiel Peter Kürten, der von 1883 – 1931 lebte und schliesslich als “Vampir von Düsseldorf” bekannt wurde. Der Sohn eines Alkoholikers litt unter einem zwanghaften Blutdurst, den er an Tieren, später aber auch an Menschen befriedigte. Ungefähr 30 Morde verübte er, und war, wie viele Serienmörder, eher ein unauffälliger Mensch. Auch seine Frau ahnte nichts davon, dass er im Schutze der Nacht seine Opfer erwürgte und vergewaltigte, ihnen dann die Kehle aufschlitzte und ihr Blut trank. Bis er ihr alles gestand. Sie zeigte ihn an und Kürten wurde zum Tode verurteilt, das Urteil 1931 vollstreckt, ohne dass er Berufung eingelegt hätte.

Berichte über Vampire oder Vampirismus gibt es seit tausenden von Jahren und in allen Kulturen. Bei den Griechen fürchtete man sich vor den Lamien, auf Borneo vor den Dayaks, die Chinesen glaubten an Giang Shi und selbst die Inkaindianer kannten die »Canchus« oder »Pumapmicuc«. Die Seuchen, die im Mittelalter und auch noch im 18. und 19. Jahrhundert die Menschen heimsuchten, lieferten für die damalige Weltanschauung unwiderlegbare Beweise, dass Vampire ihr Unwesen trieben. Ihren Höhepunkt fand die Vampirhysterie im 18. Jahrhundert. Tausende von Gräbern wurden geöffnet, und oft fand man die zum Teil schon vor Wochen Beerdigten in bemerkenswert gutem Zustand. Zuvor auf dem Krankenbett ausgemergelte Körper eschienen wohlgenährt, mit runden Gesichtern und frischem Blut im Mund. Das Pfählen, enthaupten und verbrennen von Leichen sollte den Vampiren ein endgültiges Ende setzen, doch so manchen, der bei der Öffnung von Gräbern mithalf, ereilte das gleiche Schicksal. Lichtempfindlichkeit, Abneigung gegen starke Gerüche (wie Knoblauch!), Beklemmungen, “als ob mir jemand an den Halse geht” und unstillbarer Durst waren damals untrügliche Anzeichen, dass eine Person von einem Vampir angefallen worden war. All diese Symptome wurden jedoch von Seuchen wie Tuberkulose, Milzbrand, Tollwut oder Pest verursacht, und so ist es nicht weiter verwunderlich, dass Vampire letztendlich auch dafür verantwortlich gemacht wurden.

Doch es gibt noch eine weitere Krankheit, die einen Menschen scheinbar zum Vampir werden lässt: die Porphyrie. Die Porphyriekrankheit stört die Produktion des roten Blutfarbstoffes, auch genannt Hämoglobin. Ursachen hierfür können ein vererbter Gendefekt sein, aber auch eine Vergiftung mit Blei oder anderen Chemikalien. Die biochemischen Grundprodukte, die der Körper zur Herstellung des Hämoglobins braucht, reichern sich dadurch im Körper an, dabei kommt es zu unregelmässigen Bauchkrämpfen und Depressionen. Bei schweren oder unbehandelten Fällen können ausserdem Lippen und Gaumen schrumpfen, dadurch treten die Zähne hervor, die durch die Porphyrie blutrot belegt sind – so, als ob der “Vampir” gerade eben Blut getrunken hätte. Dialkalsufid verschlimmert im übrigen die Symptome sehr stark – dieser Stoff ist unter anderem in Knoblauch enthalten. Zu diesen Symptomen gesellt sich ausserdem eine extreme Lichtempfindlichkeit, die UV-Strahlung kann bei dieser Krankheit dazu führen, dass Nase und Finger verkrüppeln. Auch wird die Haut rissig und es entstehen offene Wunden, und schon ein kurzer Aufenthalt unter der Sonne kann zu schlimmen Sonnenbränden führen. Im Mittelalter rieten die Ärzte ihren vornehmlich adligen Patienten, die an diesen Symptomen litten, viel frisches Tierblut zu trinken…

Zur Verbreitung des Vampirmythos haben sicherlich auch die spanischen Conquistadores beigetragen, die aus Südamerika Berichte von blutsaugenden Fledermäusen mitbrachten. Dabei gibt es nur eine einzige Familie der Fledermäuse, die sich vom roten Lebenssaft ernährt, die Desmodontidae oder Desmodidae. Vorwiegend nachtaktiv, halten sich diese Tiere, wie die meisten Fledermausarten, tagsüber in Höhlen auf. Obwohl diese Tiere mit ihrem Blutdurst weder Mensch noch Tier direkt gefährden könnten (sie brauchen pro Nacht nur ca. ein Schnapsglas voll Blut), übertragen sie mit ihrem Biss gefährliche Krankheitserreger wie die Tollwut. Doch nicht nur Krankheitserreger finden sich in ihrem Speichel, sondern auch ein sehr wirksames Betäubungsmittel und ein Stoff, der die Blutgerinnung hemmt. Aber nicht nur Fledermäuse ernähren sich von Blut. Mücken, Zecken, Wanzen, Flöhe und viele andere Insekten haben sich auf die Blutsaugerei spezialisiert.

Einige Vampire haben es nicht auf Blut abgesehen, sondern auf Lebensenergie. Die sogenannten “Psychischen Vampire” ernähren sich von Gefühlen (Empathen), Lebensenergie (Psi-Vampire) oder Astralenergie (Astral-Vampire) der Menschen. Dabei üben sie keine körperliche Gewalt aus und brauchen sich zum Teil nicht einmal in der unmittelbaren Nähe ihrer Opfer aufzuhalten. Auch Psychoterror kann eine Form des Vampirismus sein, wenn nämlich der “Vampir”, in welcher Form auch immer, andere Menschen von sich abhängig macht. Das kann die Mutter sein, die ihren Sohn nicht loslassen will oder der Ehemann, der seine Frau nicht freigeben mag. Böse Zungen behaupten sogar, dass Steuern und sonstige staatlichen Abgaben ein Art Vampirismus ist, und Politiker nichts anderes sind als Vampire, die das Volk finanziell aussaugen.

Letztendlich wurden alle Beweise für Vampire widerlegt. Und doch – eine mondlose Nacht, ein düsterer Waldweg und ein knackender Zweig, schon erwartet man halb, dass eine hochgewachsene, in einen schwarzen Mantel gehüllte blasse Gestalt auftaucht und mit stechendem Blick zwei weisse Fangzähne freigibt. Denn, in letzter Konsequenz, gibt es immer noch keinen Beweis, dass es KEINE Vampire gibt…

Ich wünsche angenehme Träume.