Private Krankenversicherung: Günstige Tarife mit Leistungsmängeln

Wer gut verdient und es satt hat bei gesetzlichen Krankenkassen nur draufzuzahlen, entscheidet sich für eine private Krankenversicherung. Schließlich scheinen die Tarife für private Krankenversicherungen immer attraktiver zu werden: Lockangebote für unter 100 Euro sind keine Seltenheit. Doch dann gilt die Devise: Nicht krank werden, warnt Finanztest in der Aprilausgabe. Denn bei den billigen Tarifen der privaten Krankenversicherer gibt es massive Leistungsmängel.

Zahlreiche PKV Anbieter locken mit günstigen Versicherungstarifen, doch warnt die Zeitschrift Finanztest in der April-Ausgabe vor Leistungsmängeln: Als Beispiel nennt die Redaktion, dass Arzthonorare nur bis zu einem niedrigen Gebührensatz erstattet werden, im schlimmsten Fall zahl der Privatversicherte drauf. Und auch die beliebten Zahnversicherungen von PKV entpuppten sich bei scheinbar günstigen Tarifen zur Falle: Es gibt niedrige jährliche Obergrenzen. Auch wird in den günstigen PKV Tarifen eine Psychotherapie oder ein Heilmittel wie Krankengymnastik werden nicht erstattet. Auch fehlt häufig das Krankentagegeld im Vertrag.

Zudem warnt Finanztest vor der Beitragsentwicklung günstiger PKV Anbieter: Für unter 100 Euro im Monat kann man sich bereits privat krankenversichern, doch bleiben die günstigen Tarife nicht bestehen. Es ist wichtig, die bisherige Beitragsentwicklung von privaten Krankenversicherern zu analysieren. Es lohnt sich nur in eine günstige PKV zu wechseln, wenn man sich ausrechnet dass man in den Folgejahren die massiven Beitragserhöhungen stemmen kann, rät Finanztest. Mit dem Alter steigen die Beiträge der privaten Krankenversicherung in jedem Fall. Zudem rät das Fachblatt, dass der günstigste Tarif der PKV mindestens die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sollte.

Es sollte also nicht unbedacht in eine private Krankenversicherung gewechselt werden, auch wenn die Bedingungen zum Wechsel in eine PKV vereinfacht wurden: Denn mittlerweile muss die Versicherungspflichtgrenze nur noch ein Jahr und nicht wie bisher drei Jahre in Folge überschritten werden. Günstige PKV Tarife locken zum Wechsel, doch die Leistungen sind oft mangelhaft. Und was die PKV nicht abdeckt, muss vom Versicherten selbst getragen werden.

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