Abgelaufene Lebensmittel oft länger haltbar

Viele Lebensmittel sind mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gekennzeichnet. Dieses gibt an, wie lange das Produkt haltbar ist. Ist dieses Datum abgelaufen, landen viele Nahrungsmittel im Mülleimer. Dies muss aber nicht sein, denn oft sind Lebensmittel noch essbar. Woran Sie erkennen, ob Lebensmittel noch genießbar sind, hier wertvolle Tipps.

Ist das MDH abgelaufen, landen die meisten Lebensmittel im Mülleimer. Doch könnten viele von ihnen noch verzehrt werden. So lange ein Produkt noch gut riecht, seine gewohnte Konsistenz oder Form nicht verliert und wie gewohnt schmeckt, sei es noch bedenkenlos essbar. Das gab jetzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bekannt und gibt als Anhaltspunkt folgende Faustregel: Ist ein Produkt einige Tage haltbar, dann wird es auch noch ein paar Tage nach Ablauf des MDH genießbar sein.

Hält sich ein Produkt mehrere Monate oder Jahre, ist es auch nach ein paar Wochen nach Angaben des MDH zum Verzehr geeignet. So kann ein Joghurt auch noch nach einer Woche nach Ablauf des MHD gegessen werden. Voraussetzung ist aber immer, dass die Verpackung unversehrt ist.

MDH ist nur eine Richtlinie
Das MDH ist eine offizielle Richtline, bis wann ein Produkt seinen Geschmack, Geruch und Konsistenz nicht verliert.  Wichtig sei aber immer die richtige Lagerung. Dies könne auch bedeuten, dass das Lebensmittel kühl gelagert werden muss. Darauf weist die Verbraucherzentrale explizit hin. Besonders gilt dies für Milchprodukte. Frische Milch sollte bei acht Grad im Kühlschrank aufbewahrt werden. Am Geruch lässt sich oft erkennen, ob das Produkt noch zum Verzehr geeignet ist. Verdorbene Milch ist an ihrem säuerlichen Geruch sofort erkennbar. Lebensmittel die übel riechen oder gar schimmeln gehören sofort in den Mülleimer.

Lebensmittel ohne Mindesthaltbarkeitsdatum
Es gibt jedoch auch Lebensmittel die ganz ohne MHD verkauft werden dürfen. Hierzu zählen zum Beispiel Salz, Obst und Gemüse. Bei diesen Lebensmitteln muss der Verbraucher auf Anzeichen des Verderbens achten. Kleine Druckstellen im Obst sind zwar unschön aber können einfach herausgeschnitten werden und das Lebensmittel so noch gegessen werden. Ist allerdings schon Schimmel zu erkennen sollte auf den Verzehr verzichtet werden. Bei frischer Wurst kommt es auf den Geruch an, etwas schmierig ist kein Grund die Wurst wegzuschmeißen, bei schlechtem Geruch oder Veränderung der Farbe sollte man aber sofort Abstand vom Verzehr nehmen.

Vorsicht bei leicht verderblicher Ware
Bei leicht verderblicher Ware sollte hingegen das aufgedruckte Datum genau beachtet werden. Denn hier handelt es sich nicht um ein Mindesthaltbarkeitsdatum sondern um eine Angabe, bis wann das Produkt mindestens verzehrt werden muss. Dies gilt zum Beispiel für Hackfleisch. Das Datum wird mit dem Aufdruck „Verbrauchen bis…“ versehen, welches unbedingt einzuhalten ist, denn laut Verbraucherzentrale benennt es das Datum, an welchem Tag das Produkt verbraucht sein muss. Diese Angaben garantieren einen Verbrauch ohne unmittelbare Gesundheitsgefahr. Achten Sie daher bei Waren wie Hackfleisch oder Räucherlachs unbedingt auf diese Angaben und überschreiten Sie diese nicht.

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