Abmahnung: Facebook-Links können teuer werden

Abmahn-Anwälte haben eine neue Chance, schnell viel Geld zu verdienen. Denn es gibt die erste Abmahnung, weil auf Facebook ein Link gepostet wurde. Grund ist die damit einhergehende Urheberrechtsverletzung, da bei Facebook oft gleichzeitig ein kleines Vorschaubild angezeigt wird, wenn man Links postet. Über 20 Millionen deutsche Facebook-Nutzer posten auf dem sozialen Netzwerk täglich auch fremde Links und sind damit gefährdet.

Das wird teuer für einen Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite: Der Abgemahnte postet auf seiner Facebook-Fanpage einen Link, wodurch gleichzeitig auch ein Vorschaubild aus der Zielseite automatisch mit in das Posting auf Facebook eingefügt wurde. Dabei handelte es sich um ein kleinen Baum mit wenigen Blättern. Die Urheberin dieses Bildes schaltete eine Anwaltskanzlei ein, die nun von dem Fanpage-Betreiber 1746,69 Euro fordert und zudem eine strafbewährte Unterlassungserklärung verlangt.

Auf Anwaltsportalen wird über diese erste Facebook-Abmahnung heftig diskutiert. Zum einem werden die Anwaltskosten als überhöht angesehen. Andererseits wird auch zugegeben, dass es sich bei dem Fall um Urheberrechtsverletzung handelt.

Insgesamt bleibt derzeit festzuhalten, dass bei dem derzeitigen deutschen Recht, welches Internetnutzern zufolge veraltet ist, es die sicherste Lösung ist, Links auf Facebook ohne Miniaturbild zu posten. Im Detail hat sich mit der Facebook-Abmahnung auch das inoffizielle Facebook Blog beschäftigt.

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