ePass: biometrische Daten im Reisedokument der Zukunft

Die Bundesregierung hat sich Mitte 2003 mit den EU Staats- und Regierungschefs getroffen und sich im Grundsatz darauf verständigt, dass elektronisch speicherbare Merkmale einer Person mit Hilfe eines Chips im Reisedokument verankert werden, um die Nationen besser vor Terrorismus und anderen Missbräuchen schützen zu können. Die dazugehörige Verordnung wurde im Dezember 2004 erlassen. Die Mitgliedsländer haben sich dementsprechend eine Frist von 18 Monaten zur Umsetzung der technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen gesetzt.

Deutschland will nun das Vorreiterland sein und als Erster den ePass einführen. Ab dem 1. November 2005 soll es soweit sein. In dem Chip sollen Gesichtsbilder in digitaler Form abgespeichert werden. Lächeln ist nicht mehr, sei es noch so sympathisch, zulässig. Nach den neuen Kriterien, sollen die Gesichter auf den Passbildern frontal abfotografiert werden und nicht im Profil oder verdeckt sein. Besonders wichtig ist der neutrale Gesichtsausdruck, den die Passinhaber, haben sollen, damit keine Fehler beim Lesen des Chips erfolgen. Die neuen Anforderungen wurden den Passbehörden und den Fotografen mitgeteilt. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre und bei Jugendlichen 5 Jahre. Ab Anfang 2007 werden zusätzlich zum Gesicht zwei Fingerabdrücke (linker und rechter Zeigefinger) im Chip gespeichert sein. Während der Übergangsphase, bis alle Bundesbürger und Bürgerinnen mit dem neuen ePass versehen sind, bleiben die alten gültig. Die Bundesregierung plant bis 2008 die Grenzkontrollpunkte flächendeckend mit den entsprechenden Lesegeräten ausgestattet zu haben.

Die technischen Standards sind weltweit angepasst. Die elektronischen Reisepässen werden in den EU-Staaten, USA, Japan, Australien, Russland und anderen Staaten eingeführt. In den USA wird der ePass voraussichtlich 75 Euro und in Großbritannien 103 Euro kosten. In Deutschland wird das Reisedokument ab November 59 Euro, statt bisher 26 Euro, kosten. Jugendliche bis zum vollendeten 26. Lebensjahr zahlen nur 37,50 Euro.

Bundesinnenminister Schily beteuerte, dass der neue ePass hohe Sicherheitsstandards gegen Fälschung und Missbrauch erfüllt. Bei der Beantragung seien, ihm zufolge, keine Veränderungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erwarten. Wer um seine Daten bangt, braucht keine Sorge haben, die zentrale Speicherung der Passdaten sei nicht geplant.

Allerdings gibt es noch Zweifler, die nicht daran glauben, dass die hohen Sicherheitsstandards den Schutz der privaten Daten vor Missbrauch oder Fälschung garantieren können. Mitunter prangert der Chaos Computer Club e. V. an, dass die Erfassung von Fingerabdrücken und Gesichtsmerkmalen einer erkennungs-dienstlichen Behandlung von Kriminellen gleich käme. Aus ihrer Sicht verletze dies das „Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung“, da man die Daten an den internationalen Grenzen ausgelesen und in Datenbanken gespeichern könne. Nach ihrer Auffassung ist es nicht notwendig personenbezogene Daten zu speichern und es sei demnach unverhältnismäßig. Ihrer Meinung nach sei es ein Irrglaube, dass die Erfassung der persönlichen Daten der Bundesbürger und Bürgerinnen vor Terrorismus schütze. Viel mehr geht der Club davon aus, dass es sich hierbei um ein Sicherheitsplacebo mit inakzeptablen bürgerrechtlichen Effekten handele. Dr. Christoph Bruch, Mitglied des Bundesvorstandes der HU, sagt dazu, dass es keinen ersichtlichen Sicherheitsgewinn gäbe. Aus seiner Warte, entstehe so langsam eine Überwachungsinfrastruktur, die viel Missbrauchspotential in sich bürge. Die Technik sei, Annahmen des Chaos Computer Clubs zufolge, nachweislich noch nicht einsatzfähig.

Die Ängste des CCC gleichen dem Szenario des Blockbusters „Der Staatsfeind Nr. 1“, in dem Will Smith von den Sicherheitsbehörden der USA unschuldig verfolgt und über Satellit durch einen Chip, der sich im Schuh befindet, geortet wird. Dennoch bleibt abzuwarten, welche Folgen die Einführung des ePass mit sich führt.

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