Nach Scheidung: Hausmänner müssen für Unterhalt arbeiten

Geschiedene Männer, die in ihrer zweiten Ehe kein eigenes Einkommen erzielen und als Hausmann die Kindererziehung und den Haushalt übernehmen, sind für ihre Kinder aus erster Ehe trotzdem unterhaltspflichtig. So ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs.

Der 12. Zivilsenat erklärte, dass Kinder als erster Ehe „gleichrangig“ mit jenen aus zweiter Ehe sind. Deshalb wird die zweite Ehefrau in Zukunft verpflichtet, den Hausmann „von Erziehungsaufgaben freizustellen“, damit dieser arbeiten gehen kann.

In dem gestrigen Urteil wies der Bundesgerichtshof die Klage eines Hausmanns ab, der den Wegfall seiner Unterhaltspflicht für seine beiden Kinder aus erster Ehe erreichen wollte. Der Mann begründete, er habe kein eigenes Einkommen und sei somit nicht leistungsfähig.

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