Miete darf nicht über Mietspiegel liegen

Die deutsche Wirtschaft nimmt auch im Jahr 2011 Fahrt auf, die Preise steigen. Das gilt auch die den Wohnungsmarkt. Mieter müssen sich auf steigende Kosten für ihre Wohnung einstellen. Das gilt einerseits für die Kaltmiete, aber auch für den Anteil bis zur Warmmiete: Denn Heizkosten und sonstige Nebenkosten nehmen in diesem Jahr ebenfalls Fahrt auf. Doch Phantasien einiger Vermieter wurden von einem Gericht ausgebremst: Eine über dem Mietspiegel liegende Wohnungsmiete ist grundsätzlich unzulässig.

Steigende Mieten in Deutschland, prognostizieren Experten für den deutschen Wohnungsmarkt. In Berlin sind die Auswirkungen jetzt schon zu spüren: Wohnungen in der Hauptstasind in den letzten beiden Jahren teurer geworden, wie aktuelle Mietspiegel verraten. So soll die Kaltmiete für Berliner Wohnungen durchschnittlich über 5 Euro pro Quadratmeter betragen. Die genauen Mietkosten für Wohnungen in Berlin werden im Mai 2011 veröffentlicht – eine Tendenz der Mietkosten nach oben ist aus vergangenen Materialien klar ersichtlich.

Gleichzeitig bremst ein Frankfurter Gericht Phantasien vieler deutscher Vermieter, die die Kaltmiete über den durchschnittlichen Preis im Mietspiegel anheben wollen: Das Frankfurter Landgericht hat geurteilt, dass ein qualifizierter Mietspiegel nicht ohne weiteres durch ein eingeholtes Sachverständigengutachten vom Vermieter ausgehebelt werden kann (Az.: 2-11 S 339/09). Damit lehnte das Gericht eine Klage eines Frankfurter Vermieters ab, der versucht hatte eine Miete über dem Mietspiegel anzusetzen.

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