7 Prozent Steuern für Popkorn und Nachos im Kino

Im Restaurant sitzend werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig, Pommes zu mitnehmen etwa wird der ermäßigte Steuersatz von nur sieben Prozent fällig. Allerdings gibt es Spezialfälle: Wer etwa in der Pommesbude im Stehen seine Pommes verzehrt, zahlt nur 7 Prozent. Wer beim Konsum sitzt, muss 19 Prozent zahlen. Zwar merkt der Kunde davon nichts, sollte aber entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen sein. Der BFH entschied nun auch zum Vorteil vom frischen Popcorn oder Nachos: Nur 7 Prozent Mehrwertsteuer.

Fällt für Popcorn und Nachos im Kino 7 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer an? Theoretisch müssten 7 Prozent anfallen, wenn der Gast seinen Kauf vor dem Sitzen im Kino verzehrt. Beim Konsum im Kino oder auf den Sitzplätzen vor dem Saal müssten 19 Prozent berechnet werden. Was nun tatsächlich richtig ist, entschied der Bundesfinanzhof (BFH): Für Popcorn und Nachos müssen Kinobetreiber nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zahlen. Dabei ist es dann auch egal, ob der Besucher sein Popcorn im Stehen vor dem Kinosaal oder im Kinosaal verzehrt.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Sitzplätze im Kino-Foyer allen Besuchern zur Verfügung stehen und nicht nur Käufern von Popcorn und Pommes im Foyer. Die Situation ist vergleichbar, wenn sich Konsumenten eine Pommes-to-go kaufen und diese auf einer Parkbank vor der Pommesbude verzehren: Hierbei würden auch nur 7 Prozent Umsatzsteuer anfallem.

Diese Artikel sind auch interessant: