Faule Witze sind gefährlich – Ruckzuck ist das Konto weg

Auch im Bankverkehr sollte man die Grenzen des guten Geschmacks nicht überschreiten, sonst kann es einem ergehen, wie einem Geschäftsmann, dem während einer Auslandsreise auf einmal die Konten gesperrt und die Karten entzogen wurden.

Ursache hierfür waren die Gesetze zur Verhinderung der Geldwäsche GWG, die die Banken verpflichten, auf verdächtige Transfers im internationalen Bereich zu achten. Der Witzbold hatte auf Überweisungen an Freunde als Verwendungszweck schlechte Scherze wie: „BIOWAFFEN,URAN,ANTHRAX / DANKE FÜR DIE PA!“ oder „SCHWEIGEGELD / JETZT SIND WIR QUIT!“ geschrieben. Heutzutage werden die digitalisierten Überweisungen routinemäßig nach bestimmten Schlüsselworten gescannt und die Geldinstitute sind gezwungen in solchen Fällen nicht nur die Sache zur Anzeige zu bringen und die Konten zu sperren, sondern sogar die Geschäftsverbindungen zu den Geschäftspartnern aufzukündigen. Fraglich ist allerdings, so „Heise Online“, ob ein echter Dealer als Verwendungszweck wirklich „2kg Heroin vom 29.01.2001“ oder ein Waffenhändler „1000 Gewehre nach ….“ angeben würde.

Mir wiederum drängt sich die Frage auf, ob wir ähnlich der Netikette im Internet demnächst die Bankette im Geldverkehr befolgen müssen.

Ein Artikel von Ruthild Linnenbrink-vor dem Gentschenfelde

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