Nach Scheidung: Hausmänner müssen für Unterhalt arbeiten
Geschiedene Männer, die in ihrer zweiten Ehe kein eigenes Einkommen erzielen und als Hausmann die Kindererziehung und den Haushalt übernehmen, sind für ihre Kinder aus erster Ehe trotzdem unterhaltspflichtig. So ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Der 12. Zivilsenat erklärte, dass Kinder als erster Ehe „gleichrangig“ mit jenen aus zweiter Ehe sind. Deshalb wird die zweite … Weiterlesen