Was gilt beim Auszug aus einer Mietwohnung?

Ziehen Mieter aus der gemieteten Wohnung aus, müssen bestimmte Regelungen beachtet werden. Es gibt immer wieder Streitigkeiten zwischen der Mietpartei und Vermietern, wenn es um den Auszug geht. Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen sind die Streitpunkte.

Muss eine Renovierung sein?

Sofern keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, müssen Mieter laut dem Mietrecht nicht renovieren, wenn sie ausziehen möchten. Nur dann, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde, müssen von der Mietpartei Wände, Decken, Türen, Fenster und Heizkörper gestrichen werden.

Es gibt auch keine festen Fristen, in denen Mieter die Wohnung renovieren müssen, wenn sie darin wohnen. Solange die Räumlichkeiten renoviert erscheinen, ist es gut. Empfohlen wird es aber, alle 3 Jahre die Küche und das Bad zu renovieren. Andere Räume sollten alle 5 Jahre neu gemalert werden.

Sie müssen zudem beachten, ob das Rauchen in der Mietwohnung gestattet ist. Ist das der Fall, können möglicherweise andere Punkte relevant werden. Möchten Sie ausziehen, schauen Sie im Vorfeld im Mietvertrag, welches Vereinbarungen Sie getroffen haben.

Müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden?

Um Schönheitsreparaturen kommen Sie nicht herum. Die Pflicht auf die Beseitigung von Gebrauchsspuren liegt beim Mieter. Bei solchen Reparaturen handelt es sich um Arbeiten, die mit Tapete und Farbe zu tun haben.

Gibt es entsprechende Schäden an der Tapete oder wurde beispielsweise mit Stiften an die Wand gemalt, ist dies zu beseitigen. Vielmals werden neutrale Farben vorgegeben. Falls Sie als Mieter während der Mietzeit die Zimmerwände oder -decken bunt gemalert haben, müssten Sie diese in einen erlaubten Farbton umwandeln.

Falls Sie der Pflicht nicht nachkommen und die Wände und Decken farbig lassen, ist eine Schadensersatzforderung relevant. Für Sie bedeutet es, dass Sie Kosten für Malerfirmen übernehmen müssen.

Besenreiner Auszug

Generell muss eine Mietwohnung leer und sauber sein. Bleiben Gegenstände in der Wohnung stehen, darf der Vermieter eine Entrümpelungsfirma beauftragen. Die Kosten hat der Mieter zu tragen.

Besenrein heißt aber nicht, dass Sie nur kurz durchfegen. Flecken auf den Böden müssen entfernt sein. Sauber bedeutet, dass Nachmieter einziehen können, ohne Reinigungsarbeiten durchführen zu müssen.

Am besten vereinbaren Sie im Vorfeld mit dem Vermieter einen Vor-Ort-Termin, um Unklarheiten zu beseitigen und auf eventuelle neue Gesetzesregelungen verwiesen zu werden. So wissen Sie genau, welche Aufgaben noch auf Sie zukommen.

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